Ein Standpunkt von Albert Künstle und Uwe Froschauer.
Vorwort von Uwe Froschauer
Der INF-Vertrag von 1987 verpflichtete die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion, alle ihre nuklearen und konventionellen bodengestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörper mit einer Reichweite von 500 bis 5.500 km zu vernichten und dauerhaft abzuschaffen. Bis zum 1. Juni 1991 zerstörten beide Länder insgesamt 2.692 Kurz- und Mittelstreckenraketen, darunter 72 ballistische Pershing-1a- und 108 Pershing-II-Raketen sowie 48 Marschflugkörper, die in Westdeutschland stationiert waren.
Die erneute Stationierung von US-Langstreckenraketen in Europa wurde durch den Austritt der USA aus dem INF-Vertrag am 2. August 2019 erleichtert. Die Rüstungsindustrie freute sich – endlich wieder ein bellizistischer Lichtstreif am trüben pazifistischen Firmament! Begründet wurde der US-amerikanische Austritt aus diesem für den Weltfrieden so wichtigen Abrüstungsvertrag mit der Nichteinhaltung des Vertrags durch Russland sowie dem Umstand, dass China nicht zu den Unterzeichnern gehörte.
Der damalige US-Präsident Trump und sein sicherheitspolitischer Berater John Bolton untermauerten den Rückzug mit den seit 2014 erstmals offiziell erwähnten Vertragsverletzungen Russlands durch die Entwicklung eines landgestützten Iskanderflugkörpers mit der russischen Bezeichnung 9M729. Zudem wiesen die US-Amerikaner auf die massive Aufrüstung von INF-Flugkörpern besonders in China, Nordkorea und Iran hin, um ihre NATO-Partner von der Richtigkeit dieses Schrittes zu überzeugen. Russland verwies umgekehrt auf die Nichteinhaltung des Vertrags seitens der USA, die den Flugkörperstartkanister Mk-41, der früher für bodengestützte US-Marschflugkörper diente, jetzt auch für die SM3-Raketenabwehrflugkörper in Rumänien und später auch in Polen einsetzten.
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