Criminal Compliance Podcast

Dr. Christian Rosinus

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. read less
BusinessBusiness

Episodes

Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem
5d ago
Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem
In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Rechtsprechungsupdate zum Thema ne bis in idem. Nach einer kurzen Einführung zum Doppelbestrafungsverbot und den wichtigsten Voraussetzungen, erörtert Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch die EuGH-Entscheidungen vom 19. Oktober 2023 (C 147/22). Darin hat der EuGH sich vor allem intensiv mit den Fragen befasst, wann eine endgültige Entscheidung einer Staatsanwaltschaft auf einer „Prüfung der Sache“ beruht und unter welchen Umständen dies im Rahmen eines späteren Strafverfahrens noch einmal überprüft werden kann. Dabei geht Herr Dr. Rosinus besonders darauf ein, welche (unterlassenen) Ermittlungsmaßnahmen als Indizien auf das Fehlen von eingehenden Ermittlungen hinweisen. Die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2023 (C 147/22) ist abrufbar unter: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=278794&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3264955 Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in idem-Grundsatz: https://criminal-compliance.podigee.io/173-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat
26-04-2024
Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Herrn Dr. Eike Bicker über interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Bicker gehen die beiden in medias res. Zunächst sprechen sie über Anlässe und Gründe für interne Untersuchungen. Dabei gehen sie insbesondere auch auf die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Hintergründe ein. Daneben spricht Dr. Bicker darüber, wodurch interne Untersuchungen eingeleitet werden. Des Weiteren diskutieren Dr. Rosinus und Dr. Bicker darüber, wer für die Einleitung von internen Untersuchungen zuständig ist, und wie die Pflichten verteilt sind. Dabei erörtern sie auch atypische Konstellationen, in denen Vorstand und Aufsichtsrat zuständig sind. In dem Interview geht es darüber hinaus auch um mögliche Interessenkonflikte, und wie mit ihnen in der Praxis umgegangen wird. Dr. Bicker und Dr. Rosinus ziehen zudem einen internationalen Vergleich und stellen die Besonderheiten des deutschen Systems hervor. Zuletzt sprechen sie noch über den Abschluss der internen Untersuchung und die Folgen im Unternehmen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Eike Bicker ist einer der führenden Anwälte für Corporate Governance & Compliance in Deutschland. Er hat insbesondere Erfahrung im Umgang mit hochkarätigen Corporate Governance & Compliance-Angelegenheiten, internen Ermittlungen, damit verbundene Rechtsstreitigkeiten sowie in der Verteidigung von Unternehmen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen. Zu seinen Mandanten zählen internationale Unternehmen, Investmentfonds, Vorstände, Aufsichtsräte und Regulierungsbehörden. Eike Bicker leitet die Compliance & Investigations-Praxis bei Gleiss Lutz. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Unternehmensethik und Compliance-Kultur
12-04-2024
Unternehmensethik und Compliance-Kultur
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Frau Dr. Vivien Veit über Unternehmensethik und Compliance-Kultur. Nach einer kurzen Vorstellung von Frau Dr. Veit, erläutert sie was unter dem Begriff der Unternehmensethik zu verstehen ist und grenzt diesen vom Begriff der Compliance-Lehre ab. Sie geht darauf ein welche Faktoren eine belastbare Compliance-Kultur auszeichnet und erklärt am Beispiel der Whistle-Blower-Richtlinie wie eine solche im Einzelnen überprüft werden kann. Sie gibt darüber hinaus einen Überblick über die kommunikativen Instrumente, mithilfe derer die ethischen Aspekte in der Unternehmenskultur verankert werden können. In der Folge geht es auch insbesondere um den Zusammenhang von Unternehmensethik bzw. Unternehmenskultur mit der Einrichtung von Compliance-Systemen und Compliance-Verstößen. Dabei beleuchtet sie auch, welche Auswirkung die Etablierung einer bestimmten Unternehmenskultur auf behördliche Entscheidungen haben kann. Zum Abschluss gibt sie noch einen Ausblick auf die künftige Bedeutung von Unternehmensethik und Compliance-Kultur Hier geht’s zur Folge DOJ-Leitlinien zu Malus- und Clawback-Klauseln: https://criminal-compliance.podigee.io/198-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Vivien Veit ist Rechtsanwältin und zertifizierte Expertin für interne Untersuchungen. Seit mehr als 15 Jahren berät sie Unternehmen in den Bereichen White Collar Crime, Criminal Compliance und Corporate Governance. Sie erarbeitet und implementiert Compliance-Standards, hilft bei der Ausgestaltung von Whistleblower-Hotlines und ist Ombudsperson für zahlreiche Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen. Vor dem Hintergrund ihrer besonderen Spezialisierung im Bereich Antikorruption verteidigt sie in Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Frau Dr. Veit ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema Criminal Compliance und Corporate Governance. So hat sie zum Beispiel den Praxisratgeber „Compliance und interne Ermittlungen“ (Verlag C.F. Müller) und jüngst eine Übersicht zur „Compliance-Kultur und Unternehmensethik“ im Springer-Verlag veröffentlicht. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis interne Ermittlungen des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) und hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zu den genannten Themen. Sie erreichen Frau Dr. Veit unter veit@kraft-strafrecht.de sowie unter +491715623605. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Cybersicherheit im Gesundheitswesen
05-04-2024
Cybersicherheit im Gesundheitswesen
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Dr. Mathias Grzesiek und Tilmann Dittrich über Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dittrich, erläutert Dr. Grzesiek warum das Gesundheitswesen vom Thema Cybersicherheit und Cyberangriffen besonders betroffen ist. Dabei erklärt er an einem konkreten Beispiel wie typischerweise ein Cyberangriff auf eine Einrichtung der ambulanten Gesundheitsversorgung abläuft. Im Anschluss geht Herr Dittrich auf die gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich der Cybersecurity ein. Dr. Grzesiek beleuchtet die konkreten Auswirkungen des erst kürzlich in Kraft getretenen Digital-Gesetzes (DigiG) auf die Cybersicherheit im Gesundheitswesen und weist auf die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des BSI hin, in der ÄrztInnen zu dem Thema IT-Sicherheit und Cyberangriffen befragt wurden. Anschließend greift Herr Dittrich das NIS-2 Gesetz auf und geht dabei insbesondere auf die Compliance-Anforderungen ein, die an Unternehmen künftig gestellt werden. Schließlich erläutert Dr. Grzesiek noch die notwendigen Inhalte eines IT-Sicherheitskonzepts. Zum Rechtshandbuch Cybersicherheit im Gesundheitswesen: https://www.otto-schmidt.de/rechtshandbuch-cybersicherheit-im-gesundheitswesen-9783811489288 BSI-Umfrage: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/SiRiPrax/SiRiPrax_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Reinhören lohnt sich, da ein Exemplar des Rechtshandbuchs Cybersicherheit im Gesundheitswesen verlost wird. Näheres zu den Teilnahmebedingungen in der Folge. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Tilmann Dittrich ist Referendar im OLG-Bezirk Düsseldorf und Doktorand an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er verfügt über umfassende Berufserfahrungen als Rettungsassistent und konnte so bereits früh Erfahrungen aus dem Alltag des Gesundheitswesens sammeln. In zahlreichen juristischen Publikationen beschäftigt er sich mit Krisenereignissen von Unternehmen mit Schwerpunkt im Gesundheitswesen. Er ist Mitherausgeber eines Fachbuchs zur Krisenresilienz im Gesundheitswesen und zudem Mitherausgeber des Rechtshandbuchs Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Beide Werke erscheinen in der ersten Jahreshälfte 2024. Sie erreichen ihn auf LinkedIn https://www.linkedin.com/in/tilmann-dittrich-ll-m-61bb521a7/?originalSubdomain=de Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
DOJ-Leitlinien zu Malus- und Clawback-Klauseln
22-03-2024
DOJ-Leitlinien zu Malus- und Clawback-Klauseln
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Julia Arbery über die Leitlinien des amerikanischen Justizministeriums (Department of Justice – DOJ) zu Malus- und Clawback-Klauseln. Nach einer kurzen Vorstellung ihrer Person und ihrer Tätigkeit, erläutert Frau Arbery zunächst, was unter den DOJ-Leitlinien und sogenannten Clawback-Klauseln zu verstehen ist. Sie erklärt, welche Anforderungen das DOJ an Unternehmen stellt, um Compliance und ethisches Verhalten der Mitarbeiter zu incentivieren. Dr. Rosinus und Frau Arbery sprechen über die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und welche Umsetzungsmöglichkeiten das deutsche (Arbeits-)Recht bietet. Dabei berichtet Frau Arbery über ihre Erfahrungen und praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Vergütungsanreizen und Rückforderungen. Hier geht’s zur Folge Nr. 97 „U.S. Monitorship – Was die „Bewährungshilfe für Unternehmen“ in der Praxis bedeutet“: https://criminal-compliance.podigee.io/97-cr Hier geht’s zu den DOJ-Leitlinien: https://www.justice.gov/criminal/criminal-fraud/page/file/937501/dl; https://www.justice.gov./opa/speech/file/1571906/download Dr. Rosinus im Gespräch mit: Julia Arbery, Partnerin bei StoneTurn, verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Ethik und Compliance sowie bei der Prüfung von Compliance-Programmen multinationaler Unternehmen. Julia Arbery berät multinationale Organisationen zu globalen Compliance-Standards und ist unteranderem auf auf Untersuchungsprozesse sowie die HR Compliance und Governance spezialisiert. Bei StoneTurn ist Julia führend in der Compliance- und Monitoring-Praxis und leitet StoneTurn DACH, wo sie sich auf den gesamten Zyklus des Fehlverhaltens von Organen, Führungskräfte bis hin zu Mitarbeitern konzentriert. Ihre Erfahrungen gehen von der Vorbeugung von Fehlverhalten über die Durchführung effektiver Untersuchungen von mutmaßlichem Fehlverhalten bis hin zu Abhilfemaßnahmen, einschließlich Ursachenanalyse, Stärkung der Kontrollen und angemessener disziplinarischer Maßnahmen. Zuvor war sie bei in führenden Compliance Rollen bei internationalen Konzernen wie Siemens AG und BP PLC und zuletzt OSI Systems, wo sie für die Gestaltung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in der EMEA-Region zuständig war, einschließlich der Verwaltung der Whistleblower-Hotline und der Durchführung von Untersuchungen. Julia ist außerdem Mitbegründerin der deutschen Women in White Collar Defense Association, welche die gemeinsamen geschäftlichen und beruflichen Interessen von Anwältinnen und anderen Fachleuten, die sich auf Wirtschaftsstrafrecht und andere Verteidigungs- und Compliance-Arbeiten spezialisiert haben, fördert. Frau Arbery ist telefonisch unter +49175 6838679 oder per E-Mail unter jarbery@stoneturn.com erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Die Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats
15-03-2024
Die Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats
In der heutigen Folge erklärt Dr. Christian Rosinus welche Verantwortung der Aufsichtsrat einer Gesellschaft im Zusammenhang mit Compliance hat. Im Gespräch mit Volker Pietzsch beleuchtet Dr. Rosinus die Überwachungspflicht des Aufsichtsrats und wie sich diese im Zusammenhang mit der Compliance-Pflicht des Vorstands bzw. der Geschäftsführung auswirkt. Er erläutert welche Mittel dem Aufsichtsrat für die Überwachung zur Verfügung stehen und welche Risiken bestehen. Zuletzt geht er noch auf Compliance im Aufsichtsrat selbst ein. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. Bei Interesse hören Sie gerne nochmal in diese Folgen hinein: Hier geht’s zur Folge Nr. 26 Compliance in einem internationalen Konzern - am Beispiel der Greiner Gruppe: https://criminal-compliance.podigee.io/26-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 74 Compliance-Herausforderungen in Großkonzernen: https://criminal-compliance.podigee.io/74-neue-episode Hier geht’s zur Folge Nr. 117 Rechtsprechungsupdate – Haftung der Geschäftsleitung für die Einrichtung eines Compliance Management Systems: https://criminal-compliance.podigee.io/117-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 129 Das Compliance Management System der FRoSTA AG: https://criminal-compliance.podigee.io/129-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 193 Der Compliance Officer: https://criminal-compliance.podigee.io/193-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Die Aufarbeitung von MeToo-Fällen
23-02-2024
Die Aufarbeitung von MeToo-Fällen
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Dr. Carolin Weyand über die Aufarbeitung von sogenannten „#me too-Fällen“. Frau Dr. Weyand gibt zunächst einen Überblick über verschiedene betroffene Konstellationen und ordnet diese rechtlich ein. Sie weist dabei insbesondere auf die drohenden Folgen hin, wenn ein Fall sexueller Belästigung in Unternehmen oder Verbänden aufkommt und gibt einen Überblick über die Aspekte, die bei der Aufarbeitung wichtig sind. In dem Gespräch gehen Frau Dr. Weyand und Herr Dr. Rosinus zudem auf die besondere Problematik von Aussage gegen Aussage-Situationen und den anschließenden Verlauf einer solchen Untersuchung ein. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Carolin Weyand ist Fachanwältin für Strafrecht und Gründungspartnerin der Kanzlei Rettenmaier Frankfurt Rechtsanwälte PartG mbB. Nach ihrem Studium, ihrer Promotion im Strafrecht und dem Referendariat arbeitete sie zunächst in einer der führenden Boutiquen für Wirtschaftsstrafrecht. Seit 2015 ist sie als Partnerin der Kanzlei Rettenmaier Frankfurt tätig. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des allgemeinen Strafrechts. Sie ist als Ombudsfrau verschiedener Verbände und Organisationen Ansprechpartnerin für sexuelle Belästigung und Gewalt. Darüber hinaus ist sie regelmäßige Dozentin auf Fachveranstaltungen und Vorstandsvorsitzende der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. Frau Dr. Weyand ist telefonisch unter +49 69 8740 30010 oder per E-Mail unter weyand@rettenmaier-frankfurt.de erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Scheinselbstständigkeit
09-02-2024
Scheinselbstständigkeit
Im Fokus der Folge steht diese Woche das Thema Scheinselbstständigkeit vor dem Hintergrund der sogenannten Pool-Arzt-Entscheidung des Bundessozialgerichts. Zu Gast im Podcast ist Antje Klötzer-Assion. Nach einer kurzen Vorstellung von Frau Klötzer-Assion steigen sie und Dr. Rosinus in das praxisrelevante Thema ein. Frau Klötzer-Assion erklärt zunächst kurz die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023 (B 12 R 9/21 R). Dabei geht sie unter anderem auf den Hintergrund und die Folgen der Entscheidung ein. Sie erläutert in diesem Zusammenhang auch die engen Zusammenhänge zwischen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Dr. Rosinus und Frau Klötzer-Assion diskutieren primär inhaltliche Aspekte der Entscheidung. In diesem Kontext erörtern sie den sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff. Frau Klötzer-Assion zeigt dabei auf, welche Folgen die Entscheidung haben könnte und spricht noch über denkbare Meldepflichten aus dem Sozialversicherungsrecht. Abschließend diskutieren beide noch über mögliche Compliance-Maßnahmen, um mögliche Risiken zu vermeiden. Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts finden Sie hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_35.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique, zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht. Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter +49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter recht@kloetzer-assion.de erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com Frau Klötzer-Assion erklärt zunächst kurz die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023 (B 12 R 9/21 R). Dabei geht sie unter anderem auf den Hintergrund und die Folgen der Entscheidung ein. Sie erläutert in diesem Zusammenhang auch die engen Zusammenhänge zwischen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Dr. Rosinus und Frau Klötzer-Assion diskutieren primär inhaltliche Aspekte der Entscheidung. In diesem Kontext erörtern sie den sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff. Frau Klötzer-Assion zeigt dabei auf, welche Folgen die Entscheidung haben könnte und spricht noch über denkbare Meldepflichten aus dem Sozialversicherungsrecht. Abschließend diskutieren beide noch über mögliche Compliance-Maßnahmen, um mögliche Risiken zu vermeiden. Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts finden Sie hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_35.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique, zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht. Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter +49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter recht@kloetzer-assion.de erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Neues aus der Lieferkette
12-01-2024
Neues aus der Lieferkette
In der heutigen Folge gibt es ein Update zur Lieferketten-Compliance. Dr. Rosinus und Rechtsanwältin Theresa Großmann beleuchten aktuelle Entwicklungen im Bereich der Lieferkette. Zunächst sprechen sie über den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), der sich zu Beginn dieses Jahres erweitert hat. Vor diesem Hintergrund fassen sie die wesentlichen Sorgfaltspflichten und die drohenden Sanktionsrisiken bei Verstößen noch einmal zusammen. Im Anschluss geht es um die Entwicklungen auf EU-Ebene im Bereich Lieferkette. Ende letzten Jahres einigten sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der EU auf die Lieferketten-Richtlinie (sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Dr. Rosinus und Frau Großmann beleuchten den (im Vergleich zum LkSG erheblich weiteren) Anwendungsbereich der Richtlinie sowie die vorgesehenen Sorgfaltspflichten. Außerdem zeigen sie die (erheblichen) Sanktionsmöglichkeiten auf und ziehen einen Vergleich zum LkSG. Hier geht’s zur Folge Nr. 53 Gesetzgebungsupdate - Das neue Lieferkettengesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/53-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 94 Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance: https://criminal-compliance.podigee.io/94-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 118 Risikoanalyse nach dem Lieferkettengesetz - Was gilt für Unternehmen?: https://criminal-compliance.podigee.io/118-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 154 Gesetzgebungsupdate: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: https://criminal-compliance.podigee.io/154-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 172 Gesetzgebungsupdate: Die EU-Lieferketten-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/172-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com