Criminal Compliance Podcast

Dr. Christian Rosinus

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. read less
BusinessBusiness

Episodes

Gesetzgebungsupdate: Lieferketten-Richtlinie der EU
Yesterday
Gesetzgebungsupdate: Lieferketten-Richtlinie der EU
Diese Woche gibt es eine Sonderfolge mit einem Gesetzgebungsupdate zur neuen EU-Lieferketten-Richtlinie, auch als Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) bekannt. Sie ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und muss nun durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Theresa Großmann und Julian Zündorf-Girard geben einen Überblick über den Anwendungsbereich der Richtlinie, und wann sie durch die Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Daneben gehen sie auf einige Kernpunkte des Inhalts und die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein. Natürlich geht es auch um die Frage der Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung, die die Richtlinie vorsieht. Hier geht’s zur Folge Nr. 53 Gesetzgebungsupdate - Das neue Lieferkettengesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/53-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 94 Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance: https://criminal-compliance.podigee.io/94-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 154 Gesetzgebungsupdate: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: https://criminal-compliance.podigee.io/154-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 172 Gesetzgebungsupdate: Die EU-Lieferketten-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/172-cr Hier geht’s zu Folge 188 Neues aus der Lieferkette: https://criminal-compliance.podigee.io/188-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com Theresa Großmann und Julian Zündorf-Girard geben einen Überblick über den Anwendungsbereich der Richtlinie, und wann sie durch die Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Daneben gehen sie auf einige Kernpunkte des Inhalts und die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein. Natürlich geht es auch um die Frage der Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung, die die Richtlinie vorsieht. Hier geht’s zur Folge Nr. 53 Gesetzgebungsupdate - Das neue Lieferkettengesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/53-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 94 Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance: https://criminal-compliance.podigee.io/94-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 154 Gesetzgebungsupdate: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: https://criminal-compliance.podigee.io/154-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 172 Gesetzgebungsupdate: Die EU-Lieferketten-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/172-cr Hier geht’s zu Folge 188 Neues aus der Lieferkette: https://criminal-compliance.podigee.io/188-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com Theresa Großmann und Julian Zündorf-Girard geben einen Überblick über den Anwendungsbereich der Richtlinie, und wann sie durch die Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Daneben gehen sie auf einige Kernpunkte des Inhalts und die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein. Natürlich geht es auch um die Frage der Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung, die der Richtlinienentwurf vorsieht. Hier geht’s zur Folge Nr. 53 Gesetzgebungsupdate - Das neue Lieferkettengesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/53-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 94 Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance: https://criminal-compliance.podigee.io/94-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 154 Gesetzgebungsupdate: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: https://criminal-compliance.podigee.io/154-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 172 Gesetzgebungsupdate: Die EU-Lieferketten-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/172-cr Hier geht’s zu Folge 188 Neues aus der Lieferkette: https://criminal-compliance.podigee.io/188-cr
Overview of sanction regimes in UK, EU and US
12-07-2024
Overview of sanction regimes in UK, EU and US
In this podcast episode, Dr Rosinus welcomes Maya Lester and Michael O’Kane. Together, they talk about sanction law. They begin by outlining the general EU, UK, and US sanctions regimes, highlighting their similarities and differences. Mr O’Kane then explains the applicability of UK sanctions and Mrs Lester addresses the influence of post-Brexit case law by the European Court of Justice (ECJ) in the UK. Further, they provide an overview of the enforcement of UK sanctions, illustrating this with exemplary cases of non-compliance. They explain how the EU and UK sanctions regimes determine whether a company asset is owned by a person on a sanctions list. Following this, they discuss the impact of sanctions, particularly regarding Russia, on the London legal market and explain how legal advice can be provided to individuals on sanctions lists. Further, the guests outline relevant court cases. Finally, Mrs Lester and Mr O’Kane present their joint website www.globalsanctions.co.uk where they provide up to date information and practical legal advice regarding sanctions. Dr Rosinus in dialogue with: Maya Lester KC is a barrister at Brick Court Chambers in London. She specialises in sanctions law (as well as EU and public law) and has appeared in many of the leading cases in the EU and UK. Maya Lester can be reached by email at Maya.lester@brickcourt.co.uk or by phone at +44 207 379 3550. Michael O’Kane is the Senior Partner at Peters & Peters. He has acted in many of the most high-profile and sensitive business crime cases of the last 25 years, at the firm and before as a senior prosecutor. He has particular expertise in international corruption, criminal cartels, financial sanctions, INTERPOL, extradition and private prosecutions. Michael O’Kane can be reached by email at MOKane@petersandpeters.com or by phone at +44 (0)20 7822 7777. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Internal Investigations im Steuerstrafrecht
28-06-2024
Internal Investigations im Steuerstrafrecht
In der heutigen Folge spricht Herr Dr. Rosinus mit Frau Dr. Bexa über Internal Investigations im Steuerstrafrecht. Neben den typischen Anlässen geht es unter anderem um die beteiligten Akteure, den Umfang und den klassischen Ablauf einer Internal Investigation. Außerdem erläutern Herr Dr. Rosinus und Frau Dr. Bexa den Unterschied zwischen der Berichtigungserklärung nach § 153 AO und der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Ferner gehen sie darauf ein, welche Auswirkungen die Aufdeckung anderer Straftaten im Rahmen der Internal Investigation haben kann, wenn diese keinen steuerstrafrechtlichen Bezug aufweisen. Abschließend weisen Herr Dr. Rosinus und Frau Dr. Bexa noch auf die Erforderlichkeit von Folgemaßnahmen hin. Hierbei sprechen sie insbesondere die Evaluierung und Verbesserung eines bereits bestehenden und die erstmalige Implementierung eines Tax Compliance Managements Systems nach erfolgreichem Abschluss einer Internal Investigation an. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Kristina Bexa ist Rechtsanwältin, Steuerberaterin und assoziierte Partnerin bei PKF Fasselt Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwälte in Duisburg. Sie ist insbesondere im Bereich der Tax Compliance, einschließlich der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen und der Aufarbeitung von steuer- und zollstrafrechtlichen Sachverhalten bei Internal Investigations und in der Umsatzsteuer tätig. Frau Dr. Bexa ist telefonisch unter +49 203 30001 265 oder per E-Mail unter Kristina.Bexa@pkf-fasselt.de erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
"Digitale Welt": Der Deutsche Anwaltstag 2024
21-06-2024
"Digitale Welt": Der Deutsche Anwaltstag 2024
In der heutigen Folge geht es um künstliche Intelligenz und ihre Einsatzmöglichkeiten in Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und in Compliance-Verfahren. Herr. Dr. Mathias Grzesiek und Frau Mirjam Hannah Steinfeld berichten von ihrem Besuch beim Deutschen Anwaltstag, der in diesem Jahr vom 5. bis zum 7. Juni in Bielefeld stattfand. Unter dem Motto „Digitale Welt“, hatten die über 1700 Teilnehmer der Tagung die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Anwaltschaft, Justiz, Politik und Wissenschaft auszutauschen und sich durch Vorträge fortzubilden. Zur Einführung in das Thema gibt Dr. Grzesiek einen kurzen Überblick über KI-Programme und wo man ihnen im Alltag begegnen kann. Danach gehen Frau Steinfeld und Dr. Grzesiek auf den Einsatz von KI im Bereich Compliance und insbesondere bei internen Untersuchungen ein. Hiernach diskutieren Sie auch über Gefahren beim Umgang mit KI, und gehen dabei insbesondere auf den „AI-Act“ ein, den der Rat der Europäischen Union am 21. Mai 2024 verabschiedet hat. Am Ende der Folge empfiehlt Frau Steinfeld Vorgehensweisen, die Unternehmern dabei helfen können ihr Unternehmen auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz vorzubereiten. Falls Sie sich für den Deutschen Anwaltstag interessieren, können Sie hier mehr erfahren: https://anwaltstag.de/de/ Einen LinkedIn Beitrag der Polizei Hamburg über den Einsatz der K.I. finde Sie hier: https://de.linkedin.com/posts/danielsteinlandt_eines-meiner-heimlichen-lieblingsprojekte-activity-7204038706511368194-To5z Den von der Europäischen Union erlassenen AI-Act finden Sie hier: https://artificialintelligenceact.eu/de/ai-act-explorer/ Hier geht’s zur Folge Nr. 166 Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und Trends aus dem IT-Strafrecht https://criminal-compliance.podigee.io/166-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 160 Aktuelle Entwicklungen und Handlungserfordernisse im Bereich der Cybersecurity https://criminal-compliance.podigee.io/160-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 141 Cyber Resilience https://criminal-compliance.podigee.io/141-cr Mirjam Hannah SteinfeldMirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen. Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Krisenintervention und Unternehmerhaftung
14-06-2024
Krisenintervention und Unternehmerhaftung
In der heutigen Folge geht es um die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen und Unternehmern infolge rechtswidrigen Verhaltens. Herr Dr. Christian Rosinus spricht dazu mit Herrn Thomas Heinemann, Gastgeber des Business Resilience Podcast der Fernao Group. Dr. Rosinus gibt zunächst einen Überblick über das Thema und erklärt die Unterschiede zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung, sowie zwischen der Haftung des Unternehmens und der Haftung des Unternehmers. Anschließend erläutert Dr. Rosinus, inwiefern sich Unternehmen insbesondere durch D&O-Versicherungen für den Haftungsfall absichern können. Im Anschluss daran schildert er, welche Rolle rechtliche Beratung im Prozess der Krisenintervention spielt und zu welchem Zeitpunkt idealerweise ein Jurist oder eine Juristin hinzugezogen werden sollte. Abschließend gibt Dr. Rosinus Verhaltensempfehlungen für Unternehmen, die die Anbahnung eines Haftungsfalls befürchten. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Thomas Heinemann verantwortet als Head of Incident Response & Crisis Communication die gleichnamigen Geschäftsbereiche der fernao business resilience GmbH in Köln. Als strategischer Berater unterstützt er Unternehmen in der Akzeptanz-, Risiko- und Krisenkommunikation und ist als Krisenmanager nach Cybervorfällen in Unternehmen, Institutionen und Organisationen tätig. Er blickt auf 20 Jahre Erfahrung im Journalismus für Tageszeitungen, Magazine und Agenturen einschließlich der Investigativrecherche zurück. Als Gastgeber des Business Resilience Podcast unterstützt er die Hörerschaft dabei, eigene Risiken und neue Handlungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren. Alle Folgen des Business Resilience Podcast finden Sie unter: https://iugitas.eu/podcast/ Falls Sie Fragen zur Fernao Group haben, können Sie diese kontaktieren per E-Mail an: info@fernao.com Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens: https://www.fernao.com/de/ Hier geht’s zur Folge Nr. 76 Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung: https://criminal-compliance.podigee.io/76-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 81. Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht aus der Praxis: https://criminal-compliance.podigee.io/81-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 91 Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen: https://criminal-compliance.podigee.io/91-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 117 Rechtsprechungsupdate – Haftung der Geschäftsleitung für die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems: https://criminal-compliance.podigee.io/117-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Rechtsprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen
07-06-2024
Rechtsprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen
In der heutigen Folge geht es um ein Rechtsprechungsupdate zum Thema „Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen“. Herr Dr. Christian Rosinus spricht dazu mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Paradissis über einen Beschluss des Landgerichts Köln, den Herr Dr. Paradissis in der aktuellen Ausgabe der NZWiSt kommentiert hat. Zunächst erläutert Dr. Paradissis, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolgungsbehörden mutmaßlich beschlagnahmefreie Verteidigerkorrespondenz zur Durchsicht auf die Dienststelle mitnehmen dürfen. Anschließend besprechen Dr. Rosinus und Dr. Paradissis, welche Unterlagen unter den Begriff der „Verteidigerkorrespondenz“ fallen und welche Probleme bei der Eingrenzung dieses Begriffs nach den gängigen Kriterien entstehen können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Rechtsanwalt Dr. Alexander Paradissis ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei verte|rechtsanwälte. Er ist spezialisiert auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Neben der Individualverteidigung liegt sein Schwerpunkt in der strafrechtlichen Vertretung von Unternehmen. Zudem ist Dr. Paradissis Co-Sprecher der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. Falls Sie Fragen an Herrn Dr. Alexander Paradissis haben, können Sie ihn kontaktieren per E-Mail an: ap@verte.law Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kanzlei verte|rechtsanwälte: https://verte.law/de/anwaelte/dr-alexander-paradissis Der Beschluss des Landgerichts Köln ist abrufbar unter: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2024%2Fcont%2Fbeckrs.2024.1868.htm Der Kommentar von Herrn Dr. Alexander Paradissis in der NZWiSt 2024, 225-229 ist abrufbar unter: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzwist%2F2024%2Fcont%2Fnzwist.2024.225.1.htm&pos=2&hlwords=on&lasthit=True Hier geht’s zur Folge Nr. 169 Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen: https://criminal-compliance.podigee.io/167-roa Hier geht’s zur Folge Rn. 7 Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen: https://criminal-compliance.podigee.io/7-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Grundgesetz und Wirtschaftsstrafrecht
31-05-2024
Grundgesetz und Wirtschaftsstrafrecht
Am 23. Mai 2024 wurde das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert. Das nimmt Herr Dr. Christian Rosinus zum Anlass, um sich in der heutigen Folge mit der Frage zu beschäftigen, wie das Grundgesetz das Wirtschaftsstrafrecht beeinflusst. Zunächst erläutert er dazu im Gespräch mit Volker Pietzsch exemplarisch, wie bestimmte Grundrechte – als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat – Beschuldigte im Strafverfahren vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen schützen. Anschließend bespricht er anhand der sogenannten Justizgrundrechte und des Gesetzlichkeitsprinzips den Einfluss des Grundgesetzes auf das Wirtschaftsstrafverfahren. Abschließend gibt Herr Dr. Rosinus einen Ausblick, wie sich der Einfluss des Grundgesetzes auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zukunft entwickeln könnte. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2016 (Az.: 2 BvL 1/15) zum Rindfleischetikettierungsgesetz ist abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/09/ls20160921_2bvl000115.html Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in idem-Grundsatz: https://criminal-compliance.podigee.io/173-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 204 Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem: https://criminal-compliance.podigee.io/204-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
17-05-2024
Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Mirjam Hannah Steinfeld über die neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung und Festlegung von Mindestvorschriften des Sanktionsstrafrechts (Richtlinie (EU) 2024/1126), die bis zum 20. Mai 2025 in das nationale Recht umzusetzen ist. Nach einem kurzen Abriss zu der Gesetzgebungsgeschichte und den Hintergründen der neuen EU-Richtlinie gehen die Gesprächspartner auf den konkreten Inhalt der Richtline ein. Sie erläutern den von der Richtline normierten Katalog an strafbaren Handlungen, die vorgesehenen Rechtsfolgen und die Festlegungen zu Verjährungs- und Vollstreckungsfristen. Im Anschluss gehen sie noch auf die Benefits der Richtlinie ein und stellen klar welchen konkreten Umsetzungsbedarf es nun für den deutschen Gesetzgeber gibt. Dabei erörtern sie auch was sich voraussichtlich in Deutschland ändern wird. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen. Zur Richtlinie (EU) 2024/1126 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401226 Zur Folge 183 https://criminal-compliance.podigee.io/183-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem
03-05-2024
Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem
In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Rechtsprechungsupdate zum Thema ne bis in idem. Nach einer kurzen Einführung zum Doppelbestrafungsverbot und den wichtigsten Voraussetzungen, erörtert Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch die EuGH-Entscheidungen vom 19. Oktober 2023 (C 147/22). Darin hat der EuGH sich vor allem intensiv mit den Fragen befasst, wann eine endgültige Entscheidung einer Staatsanwaltschaft auf einer „Prüfung der Sache“ beruht und unter welchen Umständen dies im Rahmen eines späteren Strafverfahrens noch einmal überprüft werden kann. Dabei geht Herr Dr. Rosinus besonders darauf ein, welche (unterlassenen) Ermittlungsmaßnahmen als Indizien auf das Fehlen von eingehenden Ermittlungen hinweisen. Die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2023 (C 147/22) ist abrufbar unter: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=278794&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3264955 Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in idem-Grundsatz: https://criminal-compliance.podigee.io/173-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat
26-04-2024
Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Herrn Dr. Eike Bicker über interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Bicker gehen die beiden in medias res. Zunächst sprechen sie über Anlässe und Gründe für interne Untersuchungen. Dabei gehen sie insbesondere auch auf die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Hintergründe ein. Daneben spricht Dr. Bicker darüber, wodurch interne Untersuchungen eingeleitet werden. Des Weiteren diskutieren Dr. Rosinus und Dr. Bicker darüber, wer für die Einleitung von internen Untersuchungen zuständig ist, und wie die Pflichten verteilt sind. Dabei erörtern sie auch atypische Konstellationen, in denen Vorstand und Aufsichtsrat zuständig sind. In dem Interview geht es darüber hinaus auch um mögliche Interessenkonflikte, und wie mit ihnen in der Praxis umgegangen wird. Dr. Bicker und Dr. Rosinus ziehen zudem einen internationalen Vergleich und stellen die Besonderheiten des deutschen Systems hervor. Zuletzt sprechen sie noch über den Abschluss der internen Untersuchung und die Folgen im Unternehmen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Eike Bicker ist einer der führenden Anwälte für Corporate Governance & Compliance in Deutschland. Er hat insbesondere Erfahrung im Umgang mit hochkarätigen Corporate Governance & Compliance-Angelegenheiten, internen Ermittlungen, damit verbundene Rechtsstreitigkeiten sowie in der Verteidigung von Unternehmen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen. Zu seinen Mandanten zählen internationale Unternehmen, Investmentfonds, Vorstände, Aufsichtsräte und Regulierungsbehörden. Eike Bicker leitet die Compliance & Investigations-Praxis bei Gleiss Lutz. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Unternehmensethik und Compliance-Kultur
12-04-2024
Unternehmensethik und Compliance-Kultur
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Frau Dr. Vivien Veit über Unternehmensethik und Compliance-Kultur. Nach einer kurzen Vorstellung von Frau Dr. Veit, erläutert sie was unter dem Begriff der Unternehmensethik zu verstehen ist und grenzt diesen vom Begriff der Compliance-Lehre ab. Sie geht darauf ein welche Faktoren eine belastbare Compliance-Kultur auszeichnet und erklärt am Beispiel der Whistle-Blower-Richtlinie wie eine solche im Einzelnen überprüft werden kann. Sie gibt darüber hinaus einen Überblick über die kommunikativen Instrumente, mithilfe derer die ethischen Aspekte in der Unternehmenskultur verankert werden können. In der Folge geht es auch insbesondere um den Zusammenhang von Unternehmensethik bzw. Unternehmenskultur mit der Einrichtung von Compliance-Systemen und Compliance-Verstößen. Dabei beleuchtet sie auch, welche Auswirkung die Etablierung einer bestimmten Unternehmenskultur auf behördliche Entscheidungen haben kann. Zum Abschluss gibt sie noch einen Ausblick auf die künftige Bedeutung von Unternehmensethik und Compliance-Kultur Hier geht’s zur Folge DOJ-Leitlinien zu Malus- und Clawback-Klauseln: https://criminal-compliance.podigee.io/198-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Vivien Veit ist Rechtsanwältin und zertifizierte Expertin für interne Untersuchungen. Seit mehr als 15 Jahren berät sie Unternehmen in den Bereichen White Collar Crime, Criminal Compliance und Corporate Governance. Sie erarbeitet und implementiert Compliance-Standards, hilft bei der Ausgestaltung von Whistleblower-Hotlines und ist Ombudsperson für zahlreiche Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen. Vor dem Hintergrund ihrer besonderen Spezialisierung im Bereich Antikorruption verteidigt sie in Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Frau Dr. Veit ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema Criminal Compliance und Corporate Governance. So hat sie zum Beispiel den Praxisratgeber „Compliance und interne Ermittlungen“ (Verlag C.F. Müller) und jüngst eine Übersicht zur „Compliance-Kultur und Unternehmensethik“ im Springer-Verlag veröffentlicht. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis interne Ermittlungen des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) und hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zu den genannten Themen. Sie erreichen Frau Dr. Veit unter veit@kraft-strafrecht.de sowie unter +491715623605. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Cybersicherheit im Gesundheitswesen
05-04-2024
Cybersicherheit im Gesundheitswesen
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Dr. Mathias Grzesiek und Tilmann Dittrich über Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dittrich, erläutert Dr. Grzesiek warum das Gesundheitswesen vom Thema Cybersicherheit und Cyberangriffen besonders betroffen ist. Dabei erklärt er an einem konkreten Beispiel wie typischerweise ein Cyberangriff auf eine Einrichtung der ambulanten Gesundheitsversorgung abläuft. Im Anschluss geht Herr Dittrich auf die gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich der Cybersecurity ein. Dr. Grzesiek beleuchtet die konkreten Auswirkungen des erst kürzlich in Kraft getretenen Digital-Gesetzes (DigiG) auf die Cybersicherheit im Gesundheitswesen und weist auf die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des BSI hin, in der ÄrztInnen zu dem Thema IT-Sicherheit und Cyberangriffen befragt wurden. Anschließend greift Herr Dittrich das NIS-2 Gesetz auf und geht dabei insbesondere auf die Compliance-Anforderungen ein, die an Unternehmen künftig gestellt werden. Schließlich erläutert Dr. Grzesiek noch die notwendigen Inhalte eines IT-Sicherheitskonzepts. Zum Rechtshandbuch Cybersicherheit im Gesundheitswesen: https://www.otto-schmidt.de/rechtshandbuch-cybersicherheit-im-gesundheitswesen-9783811489288 BSI-Umfrage: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/SiRiPrax/SiRiPrax_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Reinhören lohnt sich, da ein Exemplar des Rechtshandbuchs Cybersicherheit im Gesundheitswesen verlost wird. Näheres zu den Teilnahmebedingungen in der Folge. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Tilmann Dittrich ist Referendar im OLG-Bezirk Düsseldorf und Doktorand an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er verfügt über umfassende Berufserfahrungen als Rettungsassistent und konnte so bereits früh Erfahrungen aus dem Alltag des Gesundheitswesens sammeln. In zahlreichen juristischen Publikationen beschäftigt er sich mit Krisenereignissen von Unternehmen mit Schwerpunkt im Gesundheitswesen. Er ist Mitherausgeber eines Fachbuchs zur Krisenresilienz im Gesundheitswesen und zudem Mitherausgeber des Rechtshandbuchs Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Beide Werke erscheinen in der ersten Jahreshälfte 2024. Sie erreichen ihn auf LinkedIn https://www.linkedin.com/in/tilmann-dittrich-ll-m-61bb521a7/?originalSubdomain=de Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
DOJ-Leitlinien zu Malus- und Clawback-Klauseln
22-03-2024
DOJ-Leitlinien zu Malus- und Clawback-Klauseln
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Julia Arbery über die Leitlinien des amerikanischen Justizministeriums (Department of Justice – DOJ) zu Malus- und Clawback-Klauseln. Nach einer kurzen Vorstellung ihrer Person und ihrer Tätigkeit, erläutert Frau Arbery zunächst, was unter den DOJ-Leitlinien und sogenannten Clawback-Klauseln zu verstehen ist. Sie erklärt, welche Anforderungen das DOJ an Unternehmen stellt, um Compliance und ethisches Verhalten der Mitarbeiter zu incentivieren. Dr. Rosinus und Frau Arbery sprechen über die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und welche Umsetzungsmöglichkeiten das deutsche (Arbeits-)Recht bietet. Dabei berichtet Frau Arbery über ihre Erfahrungen und praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Vergütungsanreizen und Rückforderungen. Hier geht’s zur Folge Nr. 97 „U.S. Monitorship – Was die „Bewährungshilfe für Unternehmen“ in der Praxis bedeutet“: https://criminal-compliance.podigee.io/97-cr Hier geht’s zu den DOJ-Leitlinien: https://www.justice.gov/criminal/criminal-fraud/page/file/937501/dl; https://www.justice.gov./opa/speech/file/1571906/download Dr. Rosinus im Gespräch mit: Julia Arbery, Partnerin bei StoneTurn, verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Ethik und Compliance sowie bei der Prüfung von Compliance-Programmen multinationaler Unternehmen. Julia Arbery berät multinationale Organisationen zu globalen Compliance-Standards und ist unteranderem auf auf Untersuchungsprozesse sowie die HR Compliance und Governance spezialisiert. Bei StoneTurn ist Julia führend in der Compliance- und Monitoring-Praxis und leitet StoneTurn DACH, wo sie sich auf den gesamten Zyklus des Fehlverhaltens von Organen, Führungskräfte bis hin zu Mitarbeitern konzentriert. Ihre Erfahrungen gehen von der Vorbeugung von Fehlverhalten über die Durchführung effektiver Untersuchungen von mutmaßlichem Fehlverhalten bis hin zu Abhilfemaßnahmen, einschließlich Ursachenanalyse, Stärkung der Kontrollen und angemessener disziplinarischer Maßnahmen. Zuvor war sie bei in führenden Compliance Rollen bei internationalen Konzernen wie Siemens AG und BP PLC und zuletzt OSI Systems, wo sie für die Gestaltung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in der EMEA-Region zuständig war, einschließlich der Verwaltung der Whistleblower-Hotline und der Durchführung von Untersuchungen. Julia ist außerdem Mitbegründerin der deutschen Women in White Collar Defense Association, welche die gemeinsamen geschäftlichen und beruflichen Interessen von Anwältinnen und anderen Fachleuten, die sich auf Wirtschaftsstrafrecht und andere Verteidigungs- und Compliance-Arbeiten spezialisiert haben, fördert. Frau Arbery ist telefonisch unter +49175 6838679 oder per E-Mail unter jarbery@stoneturn.com erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Die Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats
15-03-2024
Die Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats
In der heutigen Folge erklärt Dr. Christian Rosinus welche Verantwortung der Aufsichtsrat einer Gesellschaft im Zusammenhang mit Compliance hat. Im Gespräch mit Volker Pietzsch beleuchtet Dr. Rosinus die Überwachungspflicht des Aufsichtsrats und wie sich diese im Zusammenhang mit der Compliance-Pflicht des Vorstands bzw. der Geschäftsführung auswirkt. Er erläutert welche Mittel dem Aufsichtsrat für die Überwachung zur Verfügung stehen und welche Risiken bestehen. Zuletzt geht er noch auf Compliance im Aufsichtsrat selbst ein. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. Bei Interesse hören Sie gerne nochmal in diese Folgen hinein: Hier geht’s zur Folge Nr. 26 Compliance in einem internationalen Konzern - am Beispiel der Greiner Gruppe: https://criminal-compliance.podigee.io/26-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 74 Compliance-Herausforderungen in Großkonzernen: https://criminal-compliance.podigee.io/74-neue-episode Hier geht’s zur Folge Nr. 117 Rechtsprechungsupdate – Haftung der Geschäftsleitung für die Einrichtung eines Compliance Management Systems: https://criminal-compliance.podigee.io/117-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 129 Das Compliance Management System der FRoSTA AG: https://criminal-compliance.podigee.io/129-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 193 Der Compliance Officer: https://criminal-compliance.podigee.io/193-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com